ALLGEMEINE BUCHUNGSBEDINGUNGEN

der

Frei & Häberli GbR

 

§ 1

Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst wenn wir in Kenntnis solcher Allgemeiner Geschäftsbedingungen tätig werden, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2

Vertragsabschluss, Bindungsfrist

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, verlieren aber spätestens vier Wochen nach Abgabe ihre Gültigkeit.
  2. Nebenabreden und Änderungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Telefax-Schreiben und E-Mails erfüllen die Schriftform.


§ 3

Leistungen

  1. Wir erbringen die vereinbarten Leistungen an dem festgelegten Ort und können Dritte (z.B. Subunternehmer, freie Mitarbeiter) zur Leistungserbringung einsetzen.
  2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages (z.B. Änderung des Programmablaufes) können wir nach unserem sachgerecht auszuübenden Ermessen vornehmen. Soweit derartige Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, kann der Gast hieraus keine Rechte herleiten.


§ 4

Vergütung

  1. Die Vergütung unserer Leistungen wird im Einzelfall vereinbart.
  2. Nimmt der Gast Leistungen entgegen dem Vertrag nicht in Anspruch, haben wir – unbeschadet sonstiger Ansprüche und Rechte und vorbehaltlich der vorgehenden Regelung in § 5 – dennoch einen Vergütungsanspruch wie bei Erbringung der vertragsgemäß anfallenden Leistungen. Eine Ermäßigung kann der Gast nicht verlangen.

 

§ 5

Rücktritt / Umbuchung

  1. Tritt ein Gast vom Vertrag zurück oder nimmt er die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch, berechnet sich unser Anspruch wie folgt:
    Rücktritt 50 bis 30 Tage vor vereinbartem Leistungsbeginn 40% des Brutto-Betrages
    Rücktritt 29 bis 10 Tage vor vereinbartem Leistungsbeginn 80% des Brutto-Betrages
    Rücktritt 09 bis 02 Tage vor vereinbartem Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen oder Stornierung am Anreisetag oder später 100% des Brutto-Betrages
    bei Nichterscheinen oder Stornierung am Anreisetag oder später 100% des Brutto-Betrages
    Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass unsere Aufwendungsersparnis höher war.

  2. Erfolgen auf Wunsch des Gastes nach Vertragsabschluss Umbuchungen (z.B. Änderungen hinsichtlich des Termins, des Trailzieles, des Ortes des Trailantritts oder der Unterkunft), so gelten die Regelungen in Ziff. 1 entsprechend.
    Handelt es sich nur um geringfügige Änderungen, die für uns nachweislich nicht mit finanziellen Nachteilen verbunden sind, berechnen wir nur eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00 zuzüglich Umsatzsteuer.

  3. Wir sind in folgenden Fällen berechtigt, vor Beginn der vertraglich vereinbarten Leistung vom Vertrag zurückzutreten oder nach Beginn der Leistung den bereits geschlossenen Vertrag zu kündigen:
    (1) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Gast die Durchführung der Leistung (insbesondere eines Trails) ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir in einem derartigen Fall, so behalten wir den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Der Gast hat einen Rückzahlungsanspruch nur insoweit, als wir nachweislich Aufwendungen ersparen.
    (2) Bis zwei Wochen vor vertraglich vereinbartem Leistungsbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Leistungsbeschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden war. In einem derartigen Fall werden wir den Gast unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung über die Nichtdurchführung der Leistung informieren. Der Gast erhält in einem derartigen Fall von ihm bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
    (3) Bis vier Wochen vor vertraglich vereinbartem Leistungsbeginn im Falle einer Trailbuchung, wenn uns die Durchführung deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Trail so gering ist, dass eine kostendeckende Durchführung nicht möglich ist. Wird ein Trail aus einem derartigen Grund abgesagt, so erhält der Gast bereits anbezahlte Beträge unverzüglich zurückerstattet. Ihm wird ein Ersatzangebot unterbreitet. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.

 

§ 6

Zahlungen, Verzug, Vermögensverschlechterung

  1. Zahlungen haben grundsätzlich 60 Tage vor vertraglich vereinbartem Leistungsbeginn zu erfolgen. Erfolgt ein Vertragsschluss weniger als 29 Tage vor Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungen, sind wir berechtigt, die volle vereinbarte Vergütung sofort zu verlangen.
  2. Im Übrigen sind unsere Rechnungen vorschüssig vor Leistungserbringung spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Sämtliche Banknebenkosten trägt der Gast. Skonto- oder sonstige Abzüge sind nicht zulässig.
  3. Wir sind generell berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen und Leistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen.
  4. Kommt der Gast in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Falls nach Vertragsschluss an den Vermögensverhältnissen des Gastes eine wesentliche Verschlechterung erkennbar wird, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet werden könnte, können wir auch bei bestehender Vorleistungspflicht unsere Leistung solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder uns Sicherheit geleistet wurde. Ist der Gast nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist weder zur Zug-um-Zug-Erfüllung, noch zur Sicherheitsleistung bereit, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


§ 7

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Gastes ist nur dann und insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt sind oder ihre Berechtigung rechtskräftig festgestellt wurde.
  2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Gast nur dann und insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 8

Reiseschutzversicherung

Die bei uns gebuchten Leistungen beinhalten keine Reiserücktrittskostenversicherung oder ähnliche Versicherungsleistungen. Da bei Rücktritt des Gastes, Umbuchungen oder Stornierungen die in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Kosten anfallen, empfehlen wir dem Gast den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

 

§ 9

Rechte des Gastes bei Mängeln

  1. Wir erbringen sämtliche unserer Leistungen grundsätzlich als Dienstleistung.
  2. Erbringen wir ausnahmsweise werkvertragliche Leistungen oder verkaufen wir ausnahmsweise Ware, gelten folgende Regelungen zur Mängelhaftung:
    a) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlicher Abnutzung, üblichen Verschleißschäden oder Schäden, die nach dem Gefahrübergange infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund sonstiger äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
    b) Der Gast hat unsere Lieferungen und Leistungen nach Eingang unverzüglich mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Zeigt sich später ein zunächst nicht feststellbarer Mangel, so ist dieser unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Gast die Rüge, so gilt die Lieferung oder Leistung als genehmigt. Die Beweislast für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge trifft den Gast.
    c) Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Gast seine Zahlungspflicht uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Lieferung oder Leistung entspricht.
    d)
    Schlägt die Nacherfüllung fehl, was mangels besonderer Umstände nach dem erfolglosen zweiten Versuch der Fall ist, verweigern wir die Nacherfüllung unberechtigt oder wird diese für den Gast unzumutbar, kann der Gast nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Gast jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
    e) Wählt der Gast wegen eines Rechts- oder Sachmangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
    f) Macht der Gast wegen eines Mangels Schadensersatz geltend, bleibt die Ware beim Gast, wenn ihm diese zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
    g) Garantien im Rechtssinne erhält der Gast durch uns nicht, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, beim Verkauf gebrauchter Gegenstände 12 Monate.
  4. In den vorstehenden Regelungen enthaltene Einschränkungen der Mängelhaftung gelten nicht in den Fällen des § 10 Ziff. 4.

 

§ 10

Haftungsbeschränkung, Beweislast

Es gelten die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen auch bei Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen:

  1. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung unsererseits vorliegt und dass wir diese zu vertreten haben, trägt der Gast.
  2. a) Bei leicht-fahrlässiger Verletzung nicht–wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
    b) Im Übrigen ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden beschränkt; wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
    c)
    Unsere Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit weiter begrenzt auf die Höhe des Preises der betreffenden Einzelleistung bzw. –lieferung.
  3. a) Bei normal-fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
    b)
    Im Übrigen ist unsere Haftung bei normaler Fahrlässigkeit auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden beschränkt; wir haften insbesondere nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden.
    c)
    Unsere Haftung ist bei normaler Fahrlässigkeit weiter begrenzt auf die Höhe des Preises der betreffenden Einzelleistung oder -lieferung.
  4. a) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse/Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus den Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    Sie gelten weiter nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    b) Die vorstehenden Haftungsausschüsse/Haftungsbegrenzungen gelten ebenfalls nicht bei Übernahme einer Garantie und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Jedoch können Schadensersatzansprüche in diesen Fällen nur insoweit geltend gemacht werden, als die Eigenschaftszusicherung/Garantie das Folgeschadensrisiko erfasst und der eingetretene Schaden auf dem Fehlen der Eigenschaft bzw. auf einem von der Garantie erfassten Umstand beruht.
    c)
    Weiter unberührt bleiben für Verkaufsfälle Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 11

Teilunwirksamkeit

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Entsprechendes soll im Fall einer Regelungslücke gelten

 

§ 12

Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit uns geschlossenen Verträgen ist Villingen-Schwenningen, Deutschland. Wir sind jedoch berechtigt, den Gast auch an seinem Wohnsitz- bzw. Niederlassungsgericht zu verklagen.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen runterladen.